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   LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 6 R 118/16   

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https://dejure.org/2017,11712
LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 6 R 118/16 (https://dejure.org/2017,11712)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05.04.2017 - L 6 R 118/16 (https://dejure.org/2017,11712)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05. April 2017 - L 6 R 118/16 (https://dejure.org/2017,11712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund Arbeitsunfähigkeit; Zumutbareit eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 6 R 118/16
    Es werde Bezug genommen auf den Beschluss des BSG vom 10.12.1976, Az. GS 2/75, 3/75 und 3/76. Würden Versicherte den vom Arbeitgeber angebotenen Teilzeitarbeitsplatz ohne wichtigen Grund nicht annehmen, sei die Rente wegen voller Erwerbsminderung abzulehnen, da der Teilzeitarbeitsmarkt nicht verschlossen sei.

    Die Klägerin kann sich bei sinngemäßer Anwendung der vom Großen Senat zur konkreten Arbeitsmarktsituation bei unter vollschichtig einsatzfähigen Versicherten aufgestellten Grundsätzen auf die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes nicht berufen, wenn sie einen ihr zumutbaren Arbeitsplatz ohne zwingenden Grund aufgibt und das noch, obwohl sämtliche Gutachter für die Tätigkeit der Bibliotheksmitarbeiterin bei ihr eine drei- bis unter sechsstündige Leistungsfähigkeit gesehen haben (vgl. Beschlüsse vom 10.12.1976 - GS 2/75, 3/75, 4/75, 3/76, zitiert nach juris, Rn. 62, 70-72, 78, 79).

    Nach alledem kann der Arbeitsmarkt nicht als praktisch verschlossen angesehen werden, wenn der Versicherte einen entsprechenden Arbeitsplatz inne hat (BSG, Großer Senat vom 10.12.1976 a. a. O.).

    Die Revision war nicht zuzulassen, denn aus dem Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1976 (a. a. O.) in Verbindung mit dem Urteil des BSG vom 05.10.2005 (a. a. O.) ergeben sich die vom Senat angewandten Grundsätze zur Prüfung der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ebenso wie aus der Entscheidung des BSG vom 22.08.1973 (a. a. O.).

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 6 R 118/16
    Diese Grundsätze gelten auch für den am 01.01.2001 in Kraft getretenen § 43 SGB VI (vgl. BSG, Urteil vom 05.10.2005, Az.: B 5 RJ 6/05 R, zitiert nach juris, Rn. 18).

    Die Revision war nicht zuzulassen, denn aus dem Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1976 (a. a. O.) in Verbindung mit dem Urteil des BSG vom 05.10.2005 (a. a. O.) ergeben sich die vom Senat angewandten Grundsätze zur Prüfung der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ebenso wie aus der Entscheidung des BSG vom 22.08.1973 (a. a. O.).

  • LSG Bayern, 27.05.2004 - L 14 RA 20/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Bewertung

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 6 R 118/16
    Ihre Auffassung werde auch durch ein Urteil des LSG Bayern vom 27.05.2004, L 14 RA 20/02 ZVW, gestützt.

    Ebenso wenig wie es hingenommen werden kann, dass ein Versicherter ohne triftigen Grund einen ihm angebotenen oder bekannt gewordenen zumutbaren Arbeitsplatz ausschlägt und so den Tatbestand der vollen Erwerbsminderung herbeizuführen trachtet, kann es gebilligt werden, dass ein Versicherter sich erst gar nicht bei dem für ihn zuständigen Arbeitsamt darum bemüht, dass ihm dieses einen ihm zumutbaren Arbeitsplatz in seinem Beruf vermittelt, obgleich er dazu in der Lage gewesen ist (BSG, Urteil vom 22.08.1973, Az.: 12 RJ 106/72, zitiert nach juris, Rn. 12; vgl. zu allem auch Deutsche Rentenversicherung, Heft 2-3 - Februar/März 2002, S. 139 und Steiner, Berufs- und wirtschaftskundliche Aspekte bei Erwerbsminderungsrenten [Teil II], SGb 07/11, S. 366, 367 und für einen ähnlich gelagerten Fall der vorgenommenen Reduzierung der inne gehabten halbschichtigen Beschäftigung auf geringfügig unterhalbschichtig, vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.05.2004, Az.: L 14 RA 20/02 ZVW, zitiert nach juris, Rn. 35 und vorhergehend: Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LSG durch Urteil des BSG vom 30.10.2001, B 4 RA 47/01 R, zitiert nach juris, Rn. 17, 18).

  • BSG, 22.08.1973 - 12 RJ 106/72

    Minderung der Leistungsfähigkeit - Geeigneter Teilzeitarbeitsplatz - Feststellung

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 6 R 118/16
    Ebenso wenig wie es hingenommen werden kann, dass ein Versicherter ohne triftigen Grund einen ihm angebotenen oder bekannt gewordenen zumutbaren Arbeitsplatz ausschlägt und so den Tatbestand der vollen Erwerbsminderung herbeizuführen trachtet, kann es gebilligt werden, dass ein Versicherter sich erst gar nicht bei dem für ihn zuständigen Arbeitsamt darum bemüht, dass ihm dieses einen ihm zumutbaren Arbeitsplatz in seinem Beruf vermittelt, obgleich er dazu in der Lage gewesen ist (BSG, Urteil vom 22.08.1973, Az.: 12 RJ 106/72, zitiert nach juris, Rn. 12; vgl. zu allem auch Deutsche Rentenversicherung, Heft 2-3 - Februar/März 2002, S. 139 und Steiner, Berufs- und wirtschaftskundliche Aspekte bei Erwerbsminderungsrenten [Teil II], SGb 07/11, S. 366, 367 und für einen ähnlich gelagerten Fall der vorgenommenen Reduzierung der inne gehabten halbschichtigen Beschäftigung auf geringfügig unterhalbschichtig, vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.05.2004, Az.: L 14 RA 20/02 ZVW, zitiert nach juris, Rn. 35 und vorhergehend: Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LSG durch Urteil des BSG vom 30.10.2001, B 4 RA 47/01 R, zitiert nach juris, Rn. 17, 18).

    Die Revision war nicht zuzulassen, denn aus dem Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1976 (a. a. O.) in Verbindung mit dem Urteil des BSG vom 05.10.2005 (a. a. O.) ergeben sich die vom Senat angewandten Grundsätze zur Prüfung der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ebenso wie aus der Entscheidung des BSG vom 22.08.1973 (a. a. O.).

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 47/01 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Sachaufklärung - Beweisantrag - Sachverständiger

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 6 R 118/16
    Ebenso wenig wie es hingenommen werden kann, dass ein Versicherter ohne triftigen Grund einen ihm angebotenen oder bekannt gewordenen zumutbaren Arbeitsplatz ausschlägt und so den Tatbestand der vollen Erwerbsminderung herbeizuführen trachtet, kann es gebilligt werden, dass ein Versicherter sich erst gar nicht bei dem für ihn zuständigen Arbeitsamt darum bemüht, dass ihm dieses einen ihm zumutbaren Arbeitsplatz in seinem Beruf vermittelt, obgleich er dazu in der Lage gewesen ist (BSG, Urteil vom 22.08.1973, Az.: 12 RJ 106/72, zitiert nach juris, Rn. 12; vgl. zu allem auch Deutsche Rentenversicherung, Heft 2-3 - Februar/März 2002, S. 139 und Steiner, Berufs- und wirtschaftskundliche Aspekte bei Erwerbsminderungsrenten [Teil II], SGb 07/11, S. 366, 367 und für einen ähnlich gelagerten Fall der vorgenommenen Reduzierung der inne gehabten halbschichtigen Beschäftigung auf geringfügig unterhalbschichtig, vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.05.2004, Az.: L 14 RA 20/02 ZVW, zitiert nach juris, Rn. 35 und vorhergehend: Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LSG durch Urteil des BSG vom 30.10.2001, B 4 RA 47/01 R, zitiert nach juris, Rn. 17, 18).
  • BSG, 30.09.1970 - 12 RJ 180/66
    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 6 R 118/16
    Dies gilt auch dann, wenn ein Versicherter es ohne triftigen Grund ablehnt, einen ihm angebotenen oder bekannt gewordenen Arbeitsplatz anzunehmen, der seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit entspricht (BSG, Urteil vom 30.09.1970, 12 RJ 180/66).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 12 R 7/19
    Dies gilt selbst dann, wenn dem Kläger (jedenfalls) nach Beurteilung des Sachverständigen Dr. P. nur noch Hebe- und Tragebelastungen bis zu 5 kg zugemutet werden konnten (vgl. etwa Landessozialgericht (LSG) Sachsen, Urteil vom 5.4.2017 - L 6 R 118/16; LSG Berlin, Urteil vom 27.2.2003 - L 8 RJ 4/02).
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